Servus #23

Zum 01.01.2025 wird die Erfüllung formeller Anforderungen des NachwG erleichtert. Wesentliche Informationen über die Arbeitsbedingungen können ab dann nicht mehr nur schriftlich dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden, sondern auch in Textform abgefasst und dem Arbeitnehmer elektronisch übermittelt werden. Bislang war der Nachweis in elektronischer Form ausdrücklich ausgeschlossen, so dass nicht nur auf elektronischem Wege signierte Arbeitsverträge den Formerfordernissen nicht genügten, sondern auch umfangreiche Informationen zur betrieblichen Altersversorgung auf Papierform auszuhändigen waren.

Der Gesetzgeber hatte dabei erst zum 01.08.2022 die Anforderungen des Nachweisgesetzes verschärft, und insbesondere durch die Einführung des Schriftformerfordernisses eine viel Aufwand verursachende Digitalisierungshürde geschaffen – obwohl die zu Grunde liegende EU-Richtlinie die Möglichkeit eines elektronischen Nachweises eröffnet hatte.

Die Zulässigkeit der zukünftig auch möglichen elektronischen Übermittlung führt zu erheblichen Erleichterungen, setzt allerdings drei Dinge voraus: Zum Ersten muss das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich sein, zum Zweiten muss das Dokument ausdruckbar und speicherbar sein, und zum Dritten muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Übermittlung dazu auffordern, einen Empfangsnachweis zu erteilen. Auch müssen die Informationen an den jeweiligen Arbeitnehmer individuell versandt werden, so dass eine allgemeine Bekanntmachung an die Belegschaft nicht ausreicht.

Dr. Torsten Reich
info@profion.de

Ebenfalls zum 01. Januar werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. Der Anstieg fällt diesmal besonders hoch aus. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt von 90.600 € (bzw. 89.400 € im Rechtskreis Ost) auf 96.600 €, ein Anstieg von gut 6,6 % (bzw. 8 % im Rechtskreis Ost). In 2025 gilt damit dann erstmals ein einheitlicher Wert in Ost und West.

In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 € auf 66.150 €, ebenfalls ein deutlicher Anstieg in Höhe von 6,5 %. Die Versicherungspflichtgrenze, die für eine Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung maßgeblich ist, erhöht sich in einem ähnlichen Umfang von 69.300 € auf 73.800 €.

Hintergrund für diesen Anstieg sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Die berechnete Lohnzuwachsrate betrug im Jahr 2023 6,44 %, nach 4,13 % in 2022. Insgesamt wird dies zu einer erhöhten Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen, vor allem bei höher entlohnten Arbeitsverhältnissen. Eine weitere Belastung wird vermutlich im Februar hinzukommen, da zu diesem Zeitpunkt eine Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,2 % erfolgen soll, sowie durch die ebenfalls für Anfang des Jahres absehbaren Anhebungen bei den Zusatzbeiträgen der Krankenversicherer.

Dr. Torsten Reich
info@profion.de

Der Pensionssicherungsverein (PSV) hat am 12. November den Beitragssatz für das kommende Jahr festgelegt. Dieser wird 2025 demnach 0,4 Promille betragen und liegt damit sowohl unter dem Vorjahreswert von 1,9 Promille, als auch unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille. Hintergrund für diesen ungewöhnlich geringen Wert ist, dass zwar die Anzahl der Schadenfälle im zweiten Halbjahr leicht gestiegen ist, das Schadenvolumen sich hingegen günstiger als erwartet entwickelt hat. Ausschlaggebend für den verhältnismäßig geringen Beitragssatz ist zudem das freundliche Kapitalmarktumfeld und ein hoher entlastender Effekt aus der Auflösung der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (die vom PSV übernommenen Versorgungsverpflichtungen werden von einem Versicherungskonsortium rückgedeckt). Dieser Sondereffekt habe nach Angaben des PSV 1,6 Promille betragen. Ohne diesen hätte der Beitragssatz bei 2,0 Promille gelegen, d.h. leicht über dem Vorjahreswert.

Dr. Torsten Reich
info@profion.de

Die aus SPD, FDP und den Grünen bestehende Regierungskoalition hatte sich umfassende Reformen in der betrieblichen, der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung vorgenommen. Durch das vorzeitige Ende der Koalition kurz vor Ende der Legislaturperiode sind die damit verknüpften Gesetzgebungsvorhaben nun zu einem Stillstand gekommen und werden thematisch vermutlich erst wieder von der nächsten Regierung erneut aufgegriffen.

In der betrieblichen Altersversorgung ist damit das Betriebsrentenstärkungsgesetz II auf der Strecke geblieben. Mit diesem Gesetz sollten nicht nur Detailverbesserungen am sog. Sozialpartnermodell erfolgen, das bereits 2018 als zusätzlicher Weg in der bAV mit viel Hoffnungen eingeführt worden war, aber nach wie vor ein Nischendasein fristet. Darüber hinaus sollte auch die Abfindung von Kleinstanwartschaften erleichtert, die Fördergrenzen von Geringverdienern erhöht und dynamisiert sowie der Einsatz von sog. Opting-Out-Modellen vereinfacht werden. Daraus wird nun erst einmal nichts, die Vorarbeiten und Abstimmungen der letzten Jahre haben sich gewissermaßen in Rauch aufgelöst.

Ähnlich verhält es sich auch bei den Reformbestrebungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie sich im sog. Rentenpaket II wiedergefunden haben. Auch hier ist eine Umsetzung nicht mehr zu erwarten. Damit entfällt insbesondere der geplante Aufbau eines Kapitalstocks (Stichwort „Zukunftssicherungsfonds“), mit dem zukünftig notwendige Rentenanpassungen abgefedert werden sollten, und der mit zunächst 10 Mrd. Euro dotiert werden sollte. Auch die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus in Höhe von 48 % über das Jahr 2025 hinaus – dann endet die bisherige gesetzliche Regelung – ist damit wieder vom Tisch.

Ebenfalls als gescheitert anzusehen sind die Pläne zur Reform der privaten Altersversorgung. Der entsprechende Gesetzentwurf sah hier die Einführung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots vor. Die grundsätzliche und aus der Riester-Rente bekannte Fördersystematik wäre dabei erhalten geblieben: steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung in der Bezugsphase, Förderung über beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen bzw. einen Sonderausgabenabzug sowie Erhöhungsbeträge für Geringverdiener und Berufseinsteiger. Die wesentliche Neuerung hätte darin bestanden, dass auch Fondsanlagen ohne Garantie förderfähig gewesen wären, um eine höhere Rendite zu ermöglichen, sowie das weggefallene Erfordernis einer zwingend lebenslangen Verrentung. Insbesondere zum letzten Punkt stritten sich der GDV als Versichererverband und der BVI als Verband der Kapitalanlagegesellschaften. Diese Auseinandersetzung ist nun erstmal wieder obsolet.

Fazit: Das Ende der Regierungskoalition hat im Bereich der dringend benötigten Rentenreformen den Reformstau vergrößert. Der Bedarf an gut finanzierten betrieblichen Absicherungssystemen ist damit größer – und aus Sicht von Arbeitnehmern – wichtiger denn je bei der Wahl der Arbeitgeber.

Dr. Torsten Reich
info@profion.de

Die Techniker Krankenkasse (TK), Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse mit über 11,7 Millionen Versicherten, veröffentlicht jährlich einen umfassenden Gesundheitsreport.1 Dieser liefert wertvolle Einblicke in die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Erwerbstätigen in Deutschland.

Arbeitsunfähigkeiten im Fokus
Im Jahr 2023 wurden Arbeitsunfähigkeitsdaten von 5,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und arbeitslos gemeldeten TK-Mitgliedern ausgewertet.

Die Ergebnisse zeigen:

  • Zunahme der Fehlzeiten: 10,02 Millionen gemeldete Arbeitsunfähigkeitsfälle führten zu insgesamt 114,93 Millionen Fehltagen.
  • Durchschnittliche Fehlzeit: Jede Erwerbsperson war 2023 im Schnitt 19,4 Tage krank (2022: 19,0 Tage).
  • Krankenstand: Der bereinigte Krankenstand stieg leicht von 5,20 % (2022) auf 5,31 % (2023).

Hauptgründe für Fehlzeiten
Die analysierten Krankheitsfälle lassen sich in vier Kategorien gliedern:

  1. Atemwegserkrankungen (z. B. Erkältungen, Grippe): Besonders Frauen betroffen.
  2. Psychische Störungen (z. B. Depression, Burnout): Ebenfalls stärker bei Frauen.
  3. Erkrankungen des Bewegungsapparats (z. B. Rückenschmerzen): Überwiegend Männer betroffen.
  4. Verletzungen (z. B. Unfälle): Ebenfalls häufiger bei Männern.

Interessant: Obwohl die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten zugenommen hat, ist die durchschnittliche Dauer pro Erkrankung zurückgegangen.

Tipps für Arbeitgeber
Wie können Sie als Arbeitgeber diese Erkenntnisse in Ihrem Unternehmen nutzen?

1) Datenbasierte Gesundheitstrends identifizieren
Die Analyse von Gesundheitsdaten bietet wertvolle Einblicke in die Entwicklung der Mitarbeitendengesundheit. In Deutschland gestaltet sich die Erhebung von Krankheitsursachen jedoch aufgrund rechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben besonders anspruchsvoll:

  • Datenschutzanforderungen: In Deutschland dürfen Unternehmen keinen Zugriff auf die ärztlichen Diagnosen bezüglich ihrer Mitarbeitenden haben. Daten zu Fehlzeiten müssen anonymisiert und aggregiert ausgewertet werden.
  • Lösungsansatz: Konzentrieren Sie sich auf aussagekräftige KPIs wie die Anzahl und Dauer von Fehlzeiten pro Abteilung oder Standort. Diese geben Aufschluss über potenzielle Belastungen, ohne dass sensible Daten erfasst werden müssen
  • Regelmäßige Berichterstattung: Erstellen Sie Berichte über Fehlzeiten, Trends und Veränderungen. Diese sollten anonymisiert bleiben, um sowohl Datenschutzgesetze einzuhalten als auch das Vertrauen der Belegschaft zu stärken.

Mit diesen Erkenntnissen können Sie Maßnahmen ableiten, etwa Präventionsprogramme oder flexible Arbeitszeitmodelle, die auf spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind.

2) Investitionen in Wellbeing und Prävention
Gesundheitsorientierte Benefits wie flexible Arbeitszeiten, ergonomische Arbeitsplätze oder psychologische Beratungsangebote stärken die Resilienz der Belegschaft. Programme wie „Employee Assistance Services“ können besonders bei psychischen Belastungen helfen, die auch im TK-Report stark hervorgehoben werden.

3) Nutzung moderner Tools für Effizienz und Datenschutz: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
In Deutschland wurde mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ein modernes System eingeführt, das traditionelle papierbasierte Krankmeldungen ersetzt.

Funktionsweise der eAU

  • Wenn ein Mitarbeitender krankgeschrieben wird, übermittelt der Arzt oder die Ärztin die Krankmeldung direkt elektronisch an die zuständige Krankenkasse.
  • Die Krankenkasse informiert anschließend den Arbeitgeber, ebenfalls digital, über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit – ohne Details zur Diagnose.
  • Mitarbeitende müssen keine Krankmeldungen mehr persönlich einreichen, was Zeit spart und Fehlerquellen reduziert.

Vorteile für Unternehmen

  • Echtzeitkommunikation: Krankmeldungen erreichen den Arbeitgeber schneller, was die Personalplanung erleichtert.
  • Datenschutzkonformität: Nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird übermittelt, Diagnosen bleiben anonym.
  • Effizienzsteigerung: Papierbasierte Prozesse entfallen, und HR-Abteilungen können Krankmeldungen digital verwalten.

4) Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen
In Zeiten von Fachkräftemangel steigert eine gesundheitsfördernde Unternehmenskultur nicht nur die Mitarbeitendenzufriedenheit, sondern macht Sie auch für potenzielle Talente attraktiv.

Fazit
Die Erkenntnisse aus dem TK-Gesundheitsreport zeigen, wie wichtig ein strategisches Gesundheitsmanagement ist. Mit regelmäßigen Analysen, innovativen Tools wie der eAU und gesundheitsfördernden Programmen können Sie die Gesundheit und Produktivität Ihrer Teams langfristig sichern – und gleichzeitig Datenschutz und Mitarbeitendenvertrauen stärken.

1Techniker Krankenkasse. (2024). TK-Gesundheitsreport 2024: Arbeitsunfähigkeiten und Arzneimittelverordnungen. Hamburg: Techniker Krankenkasse. Abgerufen von [gesundheitsreport-au-2024-data.pdf].

Gegen Ende dieses ereignisreichen Jahres geben wir Ihnen einen kurzen Rück- und Ausblick auf die weiterhin sehr positive Geschäftsentwicklung von Profion.

Profion ist auch in 2024 weiter auf Wachstumskurs:

  • über 50 Mitarbeiter aus über 10 Nationen an zwei Standorten (München, Frankfurt)
  • 6 Mitgliedschaften in internationalen Makler-Netzwerken
  • über 650 Kunden
  • über 80.000 Begünstigte
  • über 250 Millionen Euro verwaltetes Vermögen

Was hat uns 2024 beschäftigt?

  • Erweiterung unseres Produktportfolios um weitere versicherte Benefits, wie z.B. Betriebliche Krankversicherung
  • Ergänzung unseres Beratungsangebotes um einen Risiko-Management-Ansatz
  • Ausbau unseres Portfolios an Fringe Benefits (unversicherte Benefits) und HR Services
  • Aufnahme weiterer nationaler und internationaler Geschäftsbeziehungen, z.B. durch die Mitgliedschaft im Deutsch-Japanischen Wirtschaftskreis oder eine Kooperation mit der ETL-Gruppe
  • Erreichen weiterer Meilensteine im Bereich automatisierter Verwaltung, z.B. Launch eines Mitarbeiterportals und Einführung eines CRM-Programms

Was bringt 2025?

  • Weitere Mitarbeiter: 2025 stellen wir mind. 5 weitere Mitarbeiter ein
  • Neue Technik: auf Basis eines umfassenden IT-Reviews investieren wir in 2025/26 stärker als je zuvor in digitale Workflows
  • Verbesserte Produktangebote: z.B. höhere Risikoleistungen und chancen-orientiertere Rückdeckungsversicherungen

Wenn Sie Fragen oder Ideen haben, wie wir unsere Services für Sie weiter ausbauen oder verbessern können, sprechen Sie uns gerne an. Einer unserer Kernwerte lautet „Service- und Kundenorientierung“ – das leben wir seit mehr als 25 Jahren.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien und Freunden eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das kommende Jahr,
Michael Stache (CSO) und Mathias Thiel (COO)

Jetzt teilen!

Den Newsletter abonnieren!

Mehr Beiträge

Servus #23

– Erleichterungen im Nachweisgesetz
– Deutlicher Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
– Beitragssatz des Pensionssicherungsvereins für 2025
– Auswirkungen des Koalitionsendes auf die betriebliche Altersversorgung, die gesetzliche Renten und die private Altersvorsorge
– Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse 2024: Wichtige Erkenntnisse und Tipps für Arbeitgeber
– In eigener Sache

Servus #22

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Unternehmen über traditionelle Benefits hinausgehen und flexible Arbeitsmodelle, familienfreundliche Regelungen sowie Gesundheitsförderung anbieten. Das deutsche Arbeitsrecht ermöglicht zahlreiche steuerbegünstigte Vorteile, die das Wohlbefinden der Mitarbeitenden steigern und zur Mitarbeiterbindung beitragen.